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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIENUNGEN

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1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Top Light GmbH & Co.KG und einem Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen der Top Light GmbH & Co.KG (im Folgenden: Lieferungen) gelten aus - schließlich diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als die Top Light GmbH & Co.KG ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend.
  2. An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich die Top Light GmbH & Co.KG ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Top Light GmbH & Co.KG Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der Top Light GmbH & Co.KG nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die Top Light GmbH & Co.KG zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
  4. Der Begriff „Schadensersatzansprüche“ in diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

2. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

  1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Bei Bestellungen aus unserem Leuchtenportfolio von einem Warenwert über € 500,- netto, liefert die Top Light GmbH & Co.KG fracht-und verpackungsfrei an eine Empfangsstation bzw. Versandadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Bestellungen aus unserem Spiegelportfolio fallen bei jeder Lieferung Kosten an, die mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Top Light GmbH & Co.KG angegeben werden.
  3. Rechnungen werden frühestens auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Das offene Ziel beträgt 30 Tage. Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages gewähren wir 3 % Skonto. Dabei werden die Rechnungen am 10. des Folgemonats für den Vormonat eingezogen.
  4. Erstlieferungen an Neukunden erfolgen grundsätzlich gegen Nachnahme. Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen grundsätzlich gegen Netto- Vorauszahlung.
  5. Für Sonderanfertigungen und Bestellungen über € 5.000,- wird die Hälfte der Rechnungssumme bei Auftragserteilung fällig. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  6. Zahlungen sind frei Zahlstelle der Top Light GmbH & Co.KG zu leisten.
  7. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der Top Light GmbH & Co.KG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Top Light GmbH & Co.KG zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die Top Light GmbH & Co.KG auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der Top Light GmbH & Co.KG steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
  2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Siche - rungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kun - den Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  3. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber an die Top Light GmbH & Co.KG ab, ohne dass es weiterer besonde - rer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an die Top Light GmbH & Co.KG ab, der dem von der Top Light GmbH & Co.KG in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
  4. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiter-ver - äußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungs-verzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Be - stellers, ist die Top Light GmbH & Co.KG berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann die Top Light GmbH & Co.KG nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemesse - nen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
  5. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hatder Besteller die Top Light GmbH & Co.KG unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaft-machung eines berech - tigten Interesses hat der Besteller der Top Light GmbH & Co.KG diezur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  6. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Top Light GmbH & Co.KG nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Top Light GmbH & Co.KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn die Top Light GmbH & Co.KG hätte dies ausdrücklich erklärt.

4. Fristen für Lieferungen & Verzug

  1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn die Top Light GmbH & Co.KG die Verzögerung zu vertreten hat.
  2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Belieferung der Top Light e.K
  3. Kommt die Top Light GmbH & Co.KG in Verzug, kann der Besteller - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
  4. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen der Top Light GmbH & Co.KG innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
  5. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

5. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn sie zum Ver sand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von der Top Light GmbH & Co.KG gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

6. Entgegennahme

  1. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verwei - gern.

7. Sachmängel

  1. Die Beschaffenheit der Produkte ergibt sich ausschließlich und abschließend aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Bei Maßen ohne Toleranzanzeige gilt grundsätzlich Genauigkeitsgrad „Mittel“ nach DIN 7168.
  2. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der Top Light GmbH & Co.KG unentgeltlich nachzu - bessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
  3. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn & Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
  4. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
  5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist die Top Light GmbH & Co.KG berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
  6. Der Top Light GmbH & Co.KG ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
  7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprü - che gemäß Nr. 10 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  8. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Be - schaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  9. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  10. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die Top Light GmbH & Co.KG gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen die Top Light GmbH & Co.KG gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 9 entsprechend.
  11. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheits - garantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Top Light GmbH & Co.KG. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VII geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte & Rechtsmängel

  1. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Top Light GmbH & Co.KG verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von der Top Light GmbH & Co.KG erbrachter, vertragsgemäß genutzter Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet die Top Light GmbH & Co.KG gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 3 bestimmten Frist wie folgt:
    1. Die Top Light GmbH & Co.KG wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten für die betretenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder aus - tauschen. Ist dies der Top Light GmbH & Co.KG nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
    2. Die Pflicht der Top Light GmbH & Co.KG zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. VII Nr. 11.
    3. Die vorstehend genannten Verpflichtungen der Top Light GmbH & Co.KG bestehen nur, soweit der Besteller die Top Light GmbH & Co.KG über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der Top Light GmbH & Co.KG alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbe-halten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

9. Unmöglichkeit & Vertragsanpassung

  1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass die Top Light GmbH & Co.KG die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
  2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb der Top Light GmbH & Co.KG erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der Top Light GmbH & Co.KG das Recht zu, vom Vertrag zurück - zutreten. Will die Top Light GmbH & Co.KG von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

10. Garantie für Top Light Spiegel

  1. Für einen Zeitraum von einem Jahr - gerechnet von dem Tage der Lieferung an - garantieren wir unseren Abnehmern, daß der Belag unserer Spiegel ohne äußere Einwirkung weder fleckig noch blind wird. Bei berechtigten Beanstandungen kann nur Ersatzlieferung verlangt werden. Ein Anspruch verjährt spätestens nach Ablauf von einem Jahr. Im übrigen gelten die Bestimmungen für Mängelrügen gemäß Ziffer 5 unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entsprechend.
  2. Ein Garantieanspruch besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
    1. bestimmungsgemäße Verwendung unserer Spiegel in Innenräumen, nicht jedoch bei Verwendung in Reithallen, Schwimmbädern, Heilbädern, Saunen und deren angrenzenden Räumen, mit ständig extrem hoher Luftfeuchtigkeit.
    2. eine Luftzirkulation zwischen Spiegel und Wandfläche bzw. sonstigen Montageflächen muß durch ausreichenden Wandabstand vorhanden sein. Die Befestigungsteile dürfen nicht aus aggressiven Materialien bestehen. Geputzte und gestrichene Flächen müssen vor der Spiegelmontage ganz ausgetrocknet sein.
    3. unsere Kontrollzeichen bzw. Schutzmarken auf unseren Spiegeln dürfen nicht entfernt oder unkenntlich werden, um einen einwandfreien Herkunftsnachweis zu ermöglichen.
  3. Ein Garantieanspruch entfällt:
    1. bei Belagsschäden infolge von Be- und Verarbeitung oder bei fester Verbindung mit Flächen und Stoffen (z.B Verklebungen, Rahmungen, Entkittungen), sofern dies nicht durch uns geschehen ist.
    2. bei Beschlagsschäden infolge der Einwirkung von Wirkstoffen, insbesondere von Flüssigkeiten, die Säuren oder ähnlich wirkende chemische Mittel enthalten, einerlei ob diese direkt oder in Form von Dämpfen mit dem Spiegel in Berührung kommen. Zu diesen Wirkstoffen zählen die meisten handelsüblichen Reinigungsmittel und Kosmetika.
    3. bei Schäden des Spiegels, die ganz oder teilweise durch mechanische Einwirkung hervorgerufen sind.
    4. bei Nichteinhaltung unserer Vorschriften für Lagerung und Pflege von Spiegeln, die angefordert werden können.
  4. Der Käufer hat zu beweisen, daß die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt bzw. Garantieausschlüsse nicht gegeben sind.

11. Sonstige Schadensersatzansprüche & Verjährung

  1. Der Besteller übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und stellt die Top Light GmbH & Co.KG von den Verpflichtungen gem. § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
  2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzan - spruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der nach Art. VII Nr. 3 geltenden Verjährungsfrist. Gleiches gilt für Ansprüche des Bestellers im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z. B. Rückrufaktionen). Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

12. Rücknahmeverpflichtung gem. § 10 Abs. 2 ElektroG

  1. Der Besteller übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und stellt die Top Light GmbH & Co.KG von den Verpflichtungen gem. § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
  2. Sofern der Besteller die Waren an gewerbliche Dritte weitergibt und diese nicht vertraglich zur Übernahme der Entsorgung und zur Weiterverpflichtung verpflichtet, obliegt es dem Besteller, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Anspruch der Top Light GmbH & Co.KG auf Übernahme / Freistellung durch den Besteller verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Bestellers bei der Top Light GmbH & Co.KG über die Nutzungsbeendigung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertrags-verhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Top Light GmbH & Co.KG Die Top Light GmbH & Co.KG ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
  2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14. Verbindlichkeit des Vertrages

  1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.