1. Allgemeine Bestimmungen
- Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Top Light GmbH & Co.KG und einem Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen der Top Light GmbH & Co.KG (im Folgenden: Lieferungen) gelten aus - schließlich diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als die Top Light GmbH & Co.KG ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend.
- An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich die Top Light GmbH & Co.KG ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Top Light GmbH & Co.KG Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der Top Light GmbH & Co.KG nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die Top Light GmbH & Co.KG zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
- Der Begriff „Schadensersatzansprüche“ in diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.